Allgemeine Geschäfts- und Nutzungsbedingungen www.storylake.com
Storylake ist eine Premium Marke der Sario Marketing GmbH
Sario Marketing GmbH,
Amtsgericht Mainz; HRB 40171
Geschäftsführer und vertretungsberechtigt: El-Hadi Zahri
An den Grachten 29
D-55120 Mainz
1. Allgemeines
1.1 Die Sario Marketing GmbH (nachfolgend als ‚Storylake‘ bezeichnet) bietet Kunden die Möglichkeit, über seinen Managed-Service die Erstellung bzw. Bearbeitung von Content zu bestimmten Themen und in unterschiedlichen Sprachen bei Storylake in Auftrag zu geben. Für die Erfüllung dieser Aufträge schaltet Storylake dann bei Storylake registrierte Autoren und Korrektoren (‚Autoren‘) sowie bei Bedarf andere Content-Dienstleister ein. Der Managed-Service umfasst sämtliche Schritte, die zur Texterstellung benötigt werden. Dabei wird Storylake gemeinsam mit dem Kunden festlegen, welche Leistungen Storylake bei der Texterstellung und -bearbeitung oder innerhalb des zwischen beiden Parteien vereinbarten sonstigen Projektumfangs erbringt.
Der Storylake-Managed-Service ist erhältlich für Kundenprojekte mit einem Mindestvolumen von EUR 2.500, das innerhalb von 3 Monaten umgesetzt wird. Wenn keine anderslautende vertragliche Vereinbarung vorliegt, werden Managed-Service-Projekte unabhängig vom Volumen mit mindestens EUR 2.500 berechnet.Die Details der von Storylake zu erbringenden Serviceleistungen sind im Angebot spezifiziert. Sollten im Angebot Regelungen festgeschrieben werden, die im Gegensatz zu den Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Managed-Service stehen, so gelten die Bestimmungen des Angebots vorrangig.
1.2 Für alle Angebote, Verträge, Vereinbarungen und Lieferungen zwischen Storylake und dem Kunden gelten ausschließlich die nachfolgend abgedruckten AGB sowie die hierin in Bezug genommenen Dokumente.Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Managed-Service gelten ausschließlich für im Managed-Service durchgeführte Projekte. Sie ersetzen für diese Projekte die auf der Storylake-Website einsehbaren Storylake AGB für sonstige Plattformprojekte.Kunden, die sich nach einem Managed-Service Projekt entscheiden, weiter mit Storylake im Self-Service auf der Storylake-Plattform zu arbeiten, akzeptieren mit diesem Wechsel automatisch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
1.3 Alle Änderungen und abweichenden Bedingungen des Kunden sind nur verbindlich, sofern sie durch Storylake schriftlich bestätigt wurden. Entgegenstehende allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn Storylake diesen zuvor ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
1.4 Dem Kunden ist bekannt, dass Storylake in keinem Falle den bei Storylake in Auftrag gegebenen Text selbst schreiben oder korrigieren wird. Storylake beauftragt stets einen Autor, den betreffenden Auftrag zu bearbeiten. Sofern kein Autor bereit oder in der Lage ist, den vom Kunden beauftragten Text zu übernehmen, hat Storylake das Recht, vom Auftrag mit dem Kunden entschädigungsfrei zurückzutreten. Ein etwaiges Recht des Kunden, bis zur Übernahme eines Auftrags durch einen Autor ebenfalls vom konkreten Einzelauftrag zurückzutreten, bleibt unberührt.
1.5 Kunden handeln in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit. Storylake bietet seine Leistungen Verbrauchern nicht an.
1.6 Storylake behält sich vor, den Betrieb seines Dienstes jederzeit einzustellen.
1.7 Alle Projekt-Vorgaben des Kunden dürfen keine Rechte Dritter (wie z. B. Marken-, Namens-, Urheber- oder Datenschutzrechte) verletzen, beeinträchtigen oder verletzen oder beeinträchtigen können, verleumderisch oder persönlichkeitsverletzend, illegal, sexuell, erotisch, pornographisch, gewaltverherrlichend oder anstößig sein oder dafür gehalten werden können oder sonst rechtswidrigen Inhalt haben. Weiter ist die Beauftragung von prüfungsrelevanten Texten wie zum Beispiel Seminar- und Abschlussarbeiten untersagt. In diesen Fällen behält sich Storylake vor, die Bestellungen des Kunden zurückzuweisen und den Kunden ggf. vom Dienst Storylake zu sperren. Weitere Rechte von Storylake bleiben vorbehalten.
2. Projektablauf
2.1 Setup-Prozess und ProbephaseBeim Setup handelt es sich um einmalige, von der reinen Texterstellung losgelöste Tätigkeiten, die alle projektrelevanten Tätigkeiten des Projektmanagers zu Beginn jedes Projekts abdecken. Sie enthält u. a. sämtliche Projektvorbereitungen seitens des Storylake-ProjektmanagementsDer Kunde wird durch einen Storylake-Projektmanager betreut.
Sobald Storylake das unterschriebene Angebot vorliegt, wird der Projektmanager mit dem Kunden zeitnah einen Termin zum Kick-off-Call vereinbaren. Hier werden die Projektanforderungen gemeinsam finalisiert und in ein oder mehrere Briefings (je nach Absprache im Vertrag) zusammengefasst. Die in Absprache zwischen Storylake und dem Kunden nach dem Kick-off-Call erstellten Briefing-Dokumente müssen vom Kunden formal abgenommen werden, ehe die Projektumsetzung startet. Damit wird das Briefingdokument Teil der Vereinbarung zwischen Storylake und dem Kunden.
Zu Projektbeginn wird Storylake je nach Textumfang und Service-Level eine begrenzte, mit dem Kunden abzustimmende Anzahl Texte im Rahmen einer Probephase erstellen, um die Textqualität gemeinsam mit dem Kunden in Bezug auf dessen Erwartungen zu überprüfen. In der Probephase ist es wahrscheinlich, dass Iterationsschleifen stattfinden, ehe Storylake die vom Kunden gewünschte Textqualität vollumfänglich liefert. Die Probetexte werden zum vertraglich vereinbarten Textpreis berechnet; Kosten für Iterationsschleifen übernimmt Storylake.
Sollte sich während der Probephase herausstellen, dass der Kunde vom Angebot abweichende Bedürfnisse hat oder die Anforderungen sich während des Projektes ändern, wird dies umgehend kommuniziert und kann sich sowohl auf Projektkosten als auch auf die Deadline auswirken.
Der Kunde hat eine Mitwirkungspflicht zu erfüllen, denn nur durch eine zeitnahe Mitarbeit des Kunden sind die vereinbarten Projekt-Lieferfristen einzuhalten und eine vollständige Probephase durchzuführen.
2.2 Rechte beider Parteien nach Abschluss der Probephase
Sollte der Kunde zum Abschluss der Probephase feststellen, dass der gelieferte Content auch nach mindestens zwei Korrekturschleifen seitens Storylake nicht der Leistungsbeschreibung entspricht, können beide Seiten vom Vertrag zurücktreten. Einem Sonderkündigungsrecht kann nur zugestimmt werden, wenn beide Seiten wohlwollend und konstruktiv an den Korrekturschleifen zusammengearbeitet haben.
Ein Rücktritt ist anhand von konkreten Textbeispielen innerhalb von 7 Tagen nach Lieferung des letzten Probetextes schriftlich begründet zu erklären. Der Rücktritt bezieht sich ausschließlich auf die Hauptphase. Die durch die Probephase entstandenen Aufwände (einschließlich der Setup-Gebühr) werden dem Kunden in Rechnung gestellt.
Sollte die Leistung nicht unter den vereinbarten Voraussetzungen zu erbringen sein, besteht für Storylake ebenfalls ein Sonderkündigungsrecht.
2.3 Hauptphase
Nachdem beide Parteien den Abschluss der Probephase bestätigen, beginnt Storylake schnellstmöglich mit der Beauftragung aller weiteren Projektvolumen in der Hauptphase des Projekts.
2.4 Import/Export
2.4.1 Alle Importe durch den Kunden erfolgen auf Basis des vereinbarten und in den Projektunterlagen dokumentierten Service-Levels. Abweichende Import-Prozesse sind nach Absprache und ggf. zu Mehrkosten realisierbar. Importdokumente des Kunden werden standardmäßig vom Storylake-Projektmanager nicht auf Vollständigkeit und Korrektheit geprüft. Sollte dies kundenseits gewünscht werden, kann Storylake derartige Prüfungen gegen Zusatzkosten vornehmen.
2.4.2 URLs, die vom Kunden als Input für die Texterstellung geliefert werden (z. B. Produktdatenblätter) und nicht funktionieren, erzeugen Kosten seitens Storylake. Daher werden fehlerhafte URLs, für die aus diesem Grund kein Text geschrieben werden kann, mit einem Preis von 50 % des vereinbarten Textpreises berechnet. Diese URLs werden von Storylake dokumentiert und dem Kunden kommuniziert.
2.4.3 Export – Storylake exportiert die Texte im Rahmen des vereinbarten Service Level.
2.5 HTML-Formatierung
Sollte HTML-Formatierung gewünscht sein, kann diese Leistung durch Storylake-Autoren direkt bei der Texterstellung erbracht werden. Die einzelnen Tags werden vergütet, indem sie bei der Gesamtwortanzahl berücksichtigt werden, somit ein Tag gleichermaßen wie ein Wort gezählt wird.
2.6 Verzug
2.6.1 Storylake wird jedes Managed Service-Projekt in seiner Ressourcen- und Kapazitätsplanung berücksichtigen. Für einen reibungslosen und termingerechten Ablauf ist es wichtig, dass der Kunde seine oben genannten Mitwirkungspflichten erfüllt und vereinbarte Lieferfristen einhält.
2.6.2 Sollte ein Kunde gegen vorher vereinbarte Mitwirkungspflichten verstoßen, gerät er in Verzug. Dies bedeutet, dass Storylake die Einhaltung der vereinbarten Projektlaufzeiten nicht mehr gewährleisten kann. In besonderen Fällen behält sich Storylake zudem vor, dem Kunden durch den kundenseitigen Verzug entstandene Mehr- oder Ausfallkosten in Rechnung zu stellen.
2.7 Liefertermine
2.7.1 Ein im Rahmen der Vorgaben gewünschter Abgabetermin ist für Storylake unverbindlich, sofern er nicht schriftlich oder sonst in Textform zwischen den Projektteams beider Parteien ausdrücklich als verbindlich vereinbart wird.
2.7.2 Die Einhaltung des Termins steht unter dem Vorbehalt, dass der beauftragte Autor den Text rechtzeitig erstellt und über die Storylake-Plattform zur Verfügung stellt. Der Kunde hat darauf zu achten, dass seine Auftragsbeschreibungen eindeutig und verständlich formuliert ist und dass Storylake und dem Autor alle Informationen zur Verfügung stehen, um den Auftrag zur Zufriedenheit des Kunden zu erledigen.
2.8. Folgeprojekte/Zusatzaufträge
Sollte der Kunde nach Abschluss eines Projektes Zusatzaufträge bei Storylake platzieren, gelten folgende Regelungen:
2.8.1 Für Auftragsvolumen der Folge-/Zusatzprojekte, die unter EUR 1.000 (netto) liegen, wird Storylake die entstehenden Aufwände für das Setup und die Koordination der Zusatz-/Folgeprojekte dem Kunden auf Basis eines Stundensatzes von EUR 60,- (netto) in Rechnung stellen. Eine Vorab-Schätzung der vermutlich entstehenden Aufwände wird Storylake auf Wunsch des Kunden abgeben, ohne dass diese als verbindlich zu betrachten ist.
2.8.2 Sollte das Auftragsvolumen der Folge-/Zusatzprojekte über EUR 1.000 (netto) liegen, wird Storylake die Aufwände für das Setup und die Koordination der Folge-/Zusatzprojekte generell nicht in Rechnung stellen. Storylake behält sich jedoch vor, im Falle außergewöhnlicher Aufwendungen (insbesondere, falls das Folgeprojekt die Erstellung eines neuen Autorenbriefings nötig macht) nach Absprache mit dem Kunden auch für größere Folgeprojekte die Aufwendungen gem. der Regelung in 2.8.1 in Rechnung zu stellen.
3. Abnahme/ Nachbesserung/ Ablehnung
3.1 Nach Ablieferung eines Textes an den Kunden nimmt der Kunde den Text ab. Storylake übernimmt jedoch keine Gewähr dafür, dass der Text für einen bestimmten Zweck des Kunden geeignet ist.
3.2 Unterlässt der Kunde die Abnahme, obwohl der Text den Vorgaben entspricht, so gilt der Text drei Tage nach Ablieferung des Textes als abgenommen. Fällt dieser Zeitpunkt auf ein Wochenende, gilt der Text am darauffolgenden Montag als abgenommen.
3.3 Der Text gilt auch dann als abgenommen, wenn und sobald er vom Kunden genutzt wird.
3.4 Jeder gelieferte Text ist ein maßgeschneidertes Unikat, und die Bewertung von Textqualität ist oftmals subjektiv. Storylake kommt Änderungswünschen auch nach der Textlieferung auf Basis folgender Richtlinien nach:
3.4.1 Storylake korrigiert Texte kostenlos und schnellstmöglich im Hinblick auf alle Aspekte, die zu dem gebuchten Service-Paket gehören. Dies umfasst Grammatik- und Rechtschreibfehler, sowie alle anderen Vorgaben des Kundenbriefings einschließlich der fachlichen Korrektheit der Texte.
3.4.2 Auf Wunsch führt Storylake auch anderweitige Änderungen zu vorab zu definierenden Konditionen durch. Zum Beispiel:
3.4.2.1 Wünsche, die im Vorfeld nicht vom Kunden kommuniziert wurden oder auf subjektivem „Geschmacksempfinden“ basieren und somit nicht im Rahmen des vereinbarten Briefings abgedeckt sind.
3.4.2.2 Anpassung von Texten an ein erst im Laufe des Projekts auf Kundenwunsch geändertes Briefing
3.4.2.3 Widersprüchliche Änderungswünsche auf Kundenseite (wenn beispielsweise die Textabnahme durch mehr als eine Person erfolgt)
3.5 Anpassung von Texten, die mit SEO-Tools Keyword-optimiert wurden und deren Ergebnisse aufgrund der Dynamik von Google-Suchergebnissen zum Zeitpunkt der Überprüfung durch den Kunden nicht länger aktuell sind, können gegen Zusatzkosten durch Storylake nachbearbeitet werden.
4. Bezahlung
4.1 Die Bezahlung von Managed-Service Projekten erfolgt zu mindestens 50% des Projektbetrages vor Projektbeginn. Storylake erstellt eine Rechnung über mindestens 50% des Projektbetrages und beginnt das Projekt dann, wenn der Kunde diese Rechnung beglichen hat.
4.2 Alle in sämtlichen Dokumenten genannten Preise sind Nettopreise und verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
5. Einräumung von Nutzungs- und Verwertungsrecht
5.1 Mit Abnahme und vollständiger Bezahlung des betreffenden Textes durch den Kunden räumt Storylake dem Kunden ein zeitlich und räumlich unbeschränktes Recht ein, den abgenommenen Text zu nutzen, zu speichern, zu vervielfältigen, zu verbreiten, öffentlich zugänglich zu machen, öffentlich aufzuführen, öffentlich vorzutragen und öffentlich wiederzugeben. Das Nutzungsrecht ist grundsätzlich für die ersten 10 Jahre ab Ablieferung des Textes ausschließlich (exklusiv) ausgestaltet; nur in vom Kunden nachzuweisenden Ausnahmefällen, nämlich wenn der Autor lediglich einen nachrangigen Beitrag zu einem Werk, einem Produkt oder Dienstleistung erbringt oder wenn der Text nicht veröffentlicht werden soll, handelt es sich um zeitlich unbegrenzte exklusive Rechte. Auf den am 1.3.2017 in Kraft getretenen § 40a UrhG wird ergänzend hingewiesen. Diese eingeräumten Nutzungsrechte sind übertragbar und unterlizenzierbar.
5.2 Sofern der Kunde den Text nicht nutzt und der Autor insofern ein Rückrufsrecht nach § 41 UrhG geltend macht, ist Storylake berechtigt, die Einräumung des exklusiven Nutzungsrechts zu widerrufen. In jedem Fall verbleibt dem Kunden aber auch im Falle eines Rückrufs ein einfaches Nutzungsrecht an dem betroffenen Text.
5.3 Vor endgültiger Abnahme und vollständiger Bezahlung der Texte durch den Kunden dürfen die Texte vom Kunden nicht verwendet werden.
5.4 Der Kunde hat nicht das Recht, sich als Urheber oder Autor der Texte zu bezeichnen. Sofern der Autor nicht auf das Recht als Urheber genannt zu werden im Rahmen des jeweiligen Auftrags verzichtet, so ist die erforderliche Namensnennung mit dem Autor abzustimmen.
5.5 Storylake übernimmt keine Haftung für gesetzliche Ansprüche von Autoren nach §§ 32, 32a UrhG.
6. Kündigung des Vertrages; Rechtsfolgen der Kündigung
6.1 Falls im Angebot nicht anders vereinbart können sowohl der Kunde als auch Storylake die Zusammenarbeit jederzeit ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von zwei Wochen zum nächstfolgenden Monatsende kündigen.
6.2 Die Möglichkeit zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund für Storylake liegt insbesondere bei einem der folgenden Fälle vor:
6.2.1 Nichteinhaltung wesentlicher gesetzlicher Vorschriften sowie wesentlicher Bestimmungen dieser AGB durch den Kunden.
6.2.2 Der Kunde ist Mitglied von oder wirbt für Vereinigungen oder Gemeinschaften – oder deren Methoden oder Aktivitäten –, die von Polizei-, Sicherheits- oder Jugendschutzbehörden beobachtet werden.
6.2.3 Der Kunde schädigt eine oder mehrere andere Personen über die Storylake-Website (z. B. Verleumdung, üble Nachrede, Beleidigung, Urheberrechts- oder Markenrechtsverletzungen etc.).
6.3 Bei Vorliegen eines Grundes zur außerordentlichen Kündigung durch Storylake ist Storylake neben dem Recht zur fristlosen Kündigung berechtigt, den Kunden von der weiteren Nutzung der Webseiten von Storylake und ihrer Unterseiten zu sperren.
6.4 Weitere gesetzliche oder vertragliche Ansprüche bleiben unberührt.
6.5 Kündigungen können über die Website Storylake.de oder in Textform (z. B. Brief, Fax oder E-Mail) gegenüber der jeweils anderen Partei erklärt werden.
6.6 Kündigungen durch den Kunden müssen auch die dem Kunden bei Registrierung zugewiesene Kunden-ID sowie die bei Storylake registrierte E-Mail-Adresse enthalten.
6.7 Bei Beendigung wird Storylake die Zugangsdaten und alle sonstigen gespeicherten personenbezogenen Daten des Kunden unverzüglich löschen.
6.8 Mit Beendigung der Mitgliedschaft zahlt Storylake dem Kunden eine eventuell bereits an Storylake geleistete Vorauszahlung zurück, sofern das Guthaben nicht eingefroren ist und Storylake kein Recht zur Aufrechnung bzw. Zurückbehaltung zusteht.
7. Aufrechnung, Zurückbehaltung
7.1 Ein Zurückbehaltungsrecht des Kunden ist ausgeschlossen, es sei denn die Gegenforderung des Kunden stammt aus demselben Vertragsverhältnis und ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.
7.2 Eine Aufrechnung durch den Kunden ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen möglich
9. Haftung
9.1 Storylake haftet – egal aus welchem Rechtsgrund – nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit oder vorsätzliche oder grob fahrlässige Handlungen seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen, außer im Falle von Schäden aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, im Falle der Übernahme einer Garantie oder sofern nach dem Produkthaftungsgesetz gehaftet wird.
9.2 Die Haftung ist auch dann nicht auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, wenn eine Schadensersatzpflicht aufgrund einer Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten besteht. Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, der Übernahme einer Garantie oder nach dem Produkthaftungsgesetz gehaftet wird. Vertragswesentlich sind solche Pflichten, die die Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Erfüllung der Vertragspartner deshalb vertraut und vertrauen darf.
9.3 Storylake übernimmt keine Gewähr für die ständige Verfügbarkeit von Storylake und der über Webseiten von Storylake oder deren Unterseiten abrufbaren Services.
9.4 Klarstellend sei erwähnt, dass Storylake nicht für Verzögerungen oder Ausführungsmängel haftet, die durch unklare, unrichtige oder unvollständige Vorgaben, Auftragsübermittlung bzw. -erteilung des Kunden oder durch fehlerhafte Dateneinspeisung des Kunden entstehen.
10. Datensicherung
10.1 Storylake führt in regelmäßigen Abständen Datensicherungen der im jeweiligen Kunden-Account abgelegten Daten durch. Sollte es dennoch zu einem Datenverlust kommen, wird sich Storylake bemühen, den Datenverlust zu beheben bzw. den Zustand vor dem Datenverlust wieder herzustellen. Eine Verpflichtung hierzu besteht jedoch nicht.
11. Datenschutz
11.1 Sowohl der Kunde als auch Storylake sind berechtigt, die vom Vertragspartner erhaltenen personenbezogenen Daten im Rahmen der Vertragsabwicklung unter Einhaltung der Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes und der Datenschutzgrundverordnung zu speichern, zu verarbeiten und zu nutzen. Dies beinhaltet insbesondere, dass zur Verarbeitung personenbezogener Daten befugte Personen zur Vertraulichkeit verpflichtet wurden oder einer angemessenen gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht unterliegen; dass ohne Zustimmung des Kunden eine Verarbeitung personenbezogener Daten des Kunden nur im Geltungsbereich der DSGVO stattfindet; personenbezogene Daten in Übereinstimmung mit Art. 32 DSGVO durch technische und organisatorische Maßnahmen angemessen geschützt sind; die Freistellung von Storylake von Ansprüchen Dritter und betroffener Personen aufgrund einer schuldhaften Verletzung des Kunden gegen Bestimmungen der DSGVO, wobei der Kunde hinsichtlich der Einhaltung der erforderlichen Sorgfalt in Übereinstimmung mit Art. 5 Abs. 2 DSGVO beweisbelastet ist; die Übermittlung personenbezogener Daten des Kunden an Storylake nur in Übereinstimmung mit den Vorgaben der DSGVO (insb. Übermittlung aufgrund gesetzlicher Befugnis oder Einwilligung, Erfüllung der Transparenzpflichten und der Betroffenenrechte) erfolgt. Sollte die Erfüllung des Vertrages eine weitergehende Verarbeitung personenbezogener Daten erfordern, verpflichten sich die Parteien hierfür einen Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung abzuschließen.
11.2 Zu weiteren Datenschutzfragen beachten Sie bitte unsere Hinweise in unserer Datenschutzerklärung
12. Online-Streitbeilegung
12.1 Die EU-Kommission hat eine Internetplattform zur Online-Beilegung von Streitigkeiten (‚OS-Plattform‘) zwischen Unternehmern und Verbrauchern eingerichtet. Die OS-Plattform ist erreichbar unter
13. Änderungen dieser AGB
13.1 Storylake ist berechtigt, diese AGB jederzeit zu ändern. Eine Benachrichtigung des Kunden hierüber erfolgt in Textform per Brief, Fax oder E-Mail und durch die Einstellung der aktualisierten AGB auf dem dem Kunden zur Verfügung gestellten Link.
13.2 Sofern der Kunde nicht innerhalb einer Frist von drei Wochen widerspricht oder kündigt, wird sein Verhalten als Zustimmung zu den neuen AGB gewertet, die mit dem von Storylake bestimmten Termin Gültigkeit erlangen. Bei einem Widerspruch des Kunden ist Storylake berechtigt, den Vertrag umgehend zu kündigen.
14. Schlussbestimmungen
14.1 Erfüllungsort für alle Pflichten aus diesem Vertrag ist der Sitz von Storylake.
14.2 Anwendbares Recht ist das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
14.3 Für sämtliche gegenwärtigen oder künftigen Streitigkeiten aus der Geschäftsverbindung mit Kaufleuten liegt der ausschließliche örtliche Gerichtsstand in Mainz. Storylake ist auch berechtigt, am Sitz des Kunden zu klagen.
14.4 Im Falle vorliegender Übersetzungen dieser AGB ist die deutsche Originalversion bindend.
14.5 Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder nicht vollstreckbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit des Vertrages hiervon im Übrigen unberührt.
14.6 Die unwirksame oder nicht vollstreckbare Bestimmung wird durch eine Bestimmung ersetzt, die wirksam und vollstreckbar ist und der unwirksamen oder nicht vollstreckbaren Bestimmung wirtschaftlich am nächsten kommt.
14.7 Dasselbe gilt im Falle von Regelungslücken.
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